Die Bezirksratssitzung im Mai dauerte doch etwas länger als gedacht, obwohl wieder mal auf die Verlesung der Anfragen der Bezirksratsfraktionen und ihre Beantwortung durch die Verwaltung - bis auf eine Anfrage zum Bestand und Ausbau von E-Ladesäulen im Stadtbezirk - verzichtet wurde.
Es gab eine Vorlage der Verwaltung zur Neugestaltung des Heinrich-Heine-Platzes, die allerdings gleich zu Beginn der Sitzung in die Fraktion gezogen wurde. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungsanträge es in der Juni-Sitzung zu dieser Vorlage geben wird. Ich bin mir sicher, dass die deutliche Kritik, die in der anschließenden Einwohner*innenfragestunde geäußert wurde, ihre Spuren hinterlassen wird. Hier kam zur Sprache, dass die tatsächlichen Laufbeziehungen zwischen der Bushaltestelle und dem Eingang zur U-Bahn sowie den auf den Platz mündenden Straßen durch die geplanten Beete unterbrochen würden, was kurzfristig dazu führen würde, dass diese Anlagen durch Trampelpfade zerstört würden, ganz abgesehen davon, dass diese Unterbrechungen der bisherigen Wegebeziehungen für Sehbehinderte durch eventuell erhöhte Steineinfassungen erhebliche Probleme aufwerfen würden.
Danach ging es um die Neubesetzung eines Sitzes im Integrationsbeirats, wobei interessanterweise der AfD-Vertreter seine Zustimmung gab. Bei der Verteilung der Bezirksratsmittel enthielt er sich aber wieder. Der Antrag, dass die Polizei über die Kriminalstatistik 2019 und 2020 für den Stadtbezirk berichten soll, fand einhellige Zustimmung, die Anhörung ist zudem eine langjährige Tradition. Üblicherweise sind Südstadt und Bult, obwohl an die Stadtmitte angrenzend, eher eine sichere Gegend, aber warten wir den Bericht in der nächsten Sitzung ab. Danach gab mal wieder einen Antrag zum Aufstellen von Fahrradanlehnbügeln um das Zuparken von Straßenecken zu verhindern. Hierzu gab es einen Diskussion, ob es nicht auch andere Möglichkeiten gäbe wie z.B. das Aufstellen von Pflanzkübeln. Ob die steigende Anzahl von E-Bikes ein Argument für Fahrradanlehnbügel ist wage ich allerdings zu bezweifeln, wegen erhöhter Diebstahlsgefahr würde ich die nicht über Nacht draußen stehen lassen.
Eine etwas längere Diskussion gab es dann zum Thema "Parkraumbewirtschaftungszone", umgangssprachlich auch Einwohner*innenparkzone genannt. Hier gab es offenbar eine Vorlage der Verwaltung, die aber wieder von der Tagesordnung genommen wurde. Hierzu wollte die CDU eine öffentliche Informationsveranstaltung. Über deren Wert kann man aber streiten, wenn es noch keinen konkreten Vorschlag der Verwaltung gibt. Zudem sichert eine solche Parkzone ja keinen festen Parkplatz für die Anwohner*innen, sondern nur eine Bevorrechtigung. Zudem "gesetzliche Voraussetzung für die Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO ist, dass mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks für die Bewohner des betroffenen städtischen Quartiers regelmäßig keine Möglichkeit besteht, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Fahrzeug zu finden. Anwohner i.S.d. Vorschrift ist, wer tatsächlich im fraglichen Gebiet wohnt, mithin nicht nur arbeitet, und eine enge räumliche Verbindung zwischen Wohnung und Parkplatz aufweist." (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags) Dies bedeutet, dass die Verwaltung mittels Verkehrszählungen und ähnlichen Untersuchungen die Notwendigkeit der Einrichtung einer solchen Parkzone gerichtsfest nachweisen muss. Dies könnte aber für die westliche Südstadt zwischen Maschsee und Hildesheimer Straße problematisch werden, da die Klagen der Anwohner*innen über Parkplatzmangel immer nur bei Großveranstaltungen (Maschseefest, Konzerte und Fußball im ehemaligen Niedersachsenstadion) erhoben werden, was vielleicht die Verwaltung zögern lässt, eine entsprechende Vorlage beim Bezirksrat einzureichen. Hinzu kommt, dass inzwischen beim Umzug in eine andere Stadt nicht auch automatisch das Auto umgemeldet werden muss. D.h. ein Kennzeichen aus einer anderen Stadt ist kein Beleg dafür, dass Parkplätze von Ortsfremden belegt werden. Wo aber kein Plan der Verwaltung besteht gibt es auch keinen Grund für eine Anwohnerversammlung - außer um politische Rosstäuscherei zu betreiben. Somit fand der Antrag der CDU, nachdem ein Antrag auf Schluss der Debatte gestellt worden war, keine Mehrheit.
Sitzungsunterlagen | Protokoll
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