Die Februar-Sitzung im Bezirksrat Südstadt-Bult war zäh und dauerte lang, obwohl ein Großteil der Anfragen nicht verlesen und nur schriftlich beantwortet wurde und die Einwohner*innenfragestunde kurz ausfiel. Beherrschendes Thema bei den Anträgen der einzelnen Fraktionen war wieder mal der Verkehr, ein Thema dass mich eher langweilt, weil die Fronten so vorhersehbar sind. Interessant ist allerdings welche formellen Fehler mensch dabei machen kann. So ist es möglich Anträge noch in der Sitzung zu verändern, dazu muss mensch nur eine neue schriftliche Fassung unterschrieben einreichen. Notwendig dazu ist allerdings, dass ein zeichnungsberechtigtes Mitglied der jeweiligen antragstellenden Fraktion persönlich anwesend ist, unterzeichnen per Videokonferenz geht ja irgendwie nicht, gell? Unterschreibt dann aus Höflichkeit jemand aus einer anderen Fraktion so ist dies formell jedoch ein Änderungsantrag J. Die andere lustige Frage ist, wie organisiere ich eine Sitzungsunterbrechung zwecks fraktionsinterner Beratung, wenn alle Mitglieder zu Hause vor ihren Rechnern sitzen? Nun, mensch kann sich ja entsprechende Räume im Videokonferenzsystem einrichten lassen aber das muss mensch eben vorher planen. Vielleicht haben die CDU-Mitglieder sich ja telefonisch in der Sitzungspause abgesprochen.
Die meiste Zeit der Sitzung wurde auf die Vorlage der Verwaltung zur Fernwärmesatzung und deren Präsentation verwendet. Ziel der Satzung ist es, zwecks Schaffung von Klimaneutralität den derzeitigen Anteil von Fernwärme zum Heizen in Hannover von 6% auf 60% innerhalb von 20 Jahren zu erhöhen. Dazu sollen große Teile von Hannover zu einem Gebiet mit Anschlusszwang für Fernwärme erklärt werden. Die Gebiete ergeben sich daraus, dass der Anschluss in diesen Gegenden ökonomisch umsetzbar ist, was aber nicht heißen soll, dass auch andere Grundstücke sich freiwillig anschließen lassen können, sofern wirtschaftlich sinnvoll (nicht lukrativ sind offenbar Ein- und Zweifamilienhäuser, weshalb z.B. zahlreiche Straßen im Stadtteil Bult ausgenommen sind). Wer bereits energetisch vergleichbare Technologien einsetzt wie z.B. Wärmepumpen ist vom Anschlusszwang befreit. Natürlich bat sich die FDP-Fraktion an dem Anschlusszwang gerieben, aber die Killerargumente dafür waren zum einen, dass es wirtschaftlich vorteilhaft ist nur ein Leitungsnetz für Fernwärme zu warten statt parallel dazu noch ein Gasleitungsnetz bereitzustellen (was allerdings für Biogas und ähnliche Technologien nutzbar wäre). Das andere Argument ist, dass die bisherige Erfahrung der Stadtwerke enercity ist, dass im Fall der Erneuerung von Gasanschlüssen die meisten Eigentümer*innen/Mieter*innen einfach so weitermachen wie bisher, also eine neue Therme einbauen anstatt die günstigere Alternative Fernwärme in Betracht zu ziehen. Dies scheint mir ein hervorragendes Beispiel für die um sich greifende Denkfaulheit im deutschen Volk (nicht der Bevölkerung in Deutschland) zu sein, die dieses Land noch in den Abgrund reißen wird.
Weitere Themen der Sitzung waren die Erinnerung an Brigitte Ike, langjähriges Bezirksratsmitglied, sowie ihren Ehemann als ehemalige Schiedsperson im Stadtbezirk, beide kurz hintereinander im Januar verstorben. Dann ging es um das Grab des Künstlers Ludwig Vierthaler, das als bedeutende Grabstelle ausgewiesen werden soll, sowie um den Umgang mit seinen Plastiken an Gebäuden in Hannover, insbesondere aktuell in der Südstadt. Ansonsten ging es um die Verteilung von Geldern und wie gesagt um Verkehr. Die FDP möchte keine Poller, sondern vermehrten Einsatz von Personal zum Erfassen von Verkehrsordnungswidrigkeiten z.B. an zugeparkten Kreuzungen. Die Erfahrung der Grünen aber sagt, dass dem Einsatz von städtischen Personal zu Nachtzeiten die bestehenden Tarifverträge entgegenstehen und die Polizei sich für ruhenden Verkehr in der Regel nicht für zuständig hält, also bleiben nur bauliche Maßnahmen. Interessant war dagegen noch die Diskussion um das sogenannte halbseitige Parken auf Gehwegen. Zulässig ist dies nur bei entsprechender Beschilderung, wird aber viel mehr praktiziert. Sobald aber für Fußgänger*innen und andere Nutzer*innen von Gehwegen weniger als 2,5 m Breite zur Verfügung stehen (2 Kinderwagen, die sich begegnen können) ist es unzulässig. Anderseits muss eine Fahrbahnbreite von 3,5 m gewährleistet sein für Rettungsfahrzeuge, was bei schmalen Straßen zum Verlust von Parkmöglichkeiten führen kann. Aber wir haben sowieso zu viele Autos und viele Menschen wollen am liebsten direkt vor der Haustüre parken statt die100 Meter bis zu einem zulässigen Parkplatz zu laufen (siehe oben Denkfaulheit).
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