20.1.10

Dienstreisen

Heute vormittag kam in der Firma folgende Rundmail des Leiters des Arbeitsbereich Personal und Recht:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat Folgen für die Erstattung von Übernachtungs- bzw. Verpflegungskosten. Zwar ändert sich das Reisekostenrecht dadurch nicht, jedoch ändert sich die Anwendung.

Die Hotelrechnung ist ab 2010 um das in der Rechnung gesondert ausgewiesene Frühstück zu kürzen. Bislang wurde das Tagegeld pauschal in Höhe von 20% gekürzt, sofern das Frühstück in den Übernachtungskosten nicht gesondert ausgewiesen wurde. Zukünftig können nur noch die reinen Übernachtungskosten und das - nun ungekürzte - Tagegeld erstattet werden.

Die Erstattungsregeln können durch mich nicht abweichend gehandhabt werden. Von diesen Änderungen sind nicht nur ********** und die öffentliche Hand betroffen, sondern die Auswirkungen betreffen sämtliche Unternehmen und deren Beschäftigte.

Mit freundlichen Grüßen


Eine Stunde später kam eine zweite Rundmail:

Vielleicht sollten Sie die E-Mails mit den Kommentierungen wie folgt adressieren:

info(at)fdp.de

Ende der Diskussion ;-)

1 Kommentar:

Rainer hat gesagt…

*lach*