5.3.14

Datenschutz

In letzter Zeit ist Datenschutz zu einem Thema in meinem Leben geworden, d.h. es ist unweigerlich vom Beruf ins Privatleben übergeschwappt und kollidiert dort zwangsläufig mit anderen Interessen. so z.B. beim bloggen von gefundenen Fotos. Grundsätzlich ist jeder selbst zum Schutz seiner Daten aufgerufen, wer also Daten freiwillig hergibt, weil er private Fotos als Bucheinmerker verwendet und das Buch dann in den öffentlichen Bücherschrank stellt - oder das Foto Personen überlässt, die damit nicht sorgfältig genug umgehen - soll sich nicht hinterher beschweren, dass die Daten weiterverbreitet werden.
Dieses Foto hier zeigt eine Familie mit 2 Kindern (und rechts am Bildrand noch eine Frau mit Kinderwagen). Mit Gesichtserkennungssoftware kenne ich mich nicht so aus, aber auf der Rückseite steht ja etwas, das sich ungefähr so liest: "Carl Erik Sandgren mit Familie und Linus Taufe. 1982 Ekeré Kyrka" und vermutlich vom Fototabor "Färgfort Från Kodak Jul-Sep 1982 STK". Na denn, auf zum fröhlichen googeln.
Dieses Foto dagegen ist datenschutzrechtlich unbedenklich: keine erkennbaren Gesichter, keine Beschreibung, möglicherweise würde selbst der Fotograf nicht erkennen, ob das ein Foto vom ihm ist. Anonymität im Sinne von dass die Daten einer konkreten Personen nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand (wie oft gibt es diese Schrankwand und wer hat sie gekauft, gibt es Auffälligkeiten an der Kinderkleidung, lassen sich Buchtitel erkennen und daraus Rückschlüsse auf die Eltern ziehen? - vergiss es) zugeordnet werden können ist damit gewährleistet.

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