Es ist ja nett, wenn man/frau/kind/mensch/tier/biologische einheit eine freundliche Empfehlung bekommt, an einer Demo -
in diesem Fall am 11.2. in Hannover gegen ACTA - teilzunehmen. Aber wenn man/frau/kind/mensch/tier/biologische einheit (Pflanzen sind ja eher immobil, Schleimpilze will ich allerdings nicht diskriminieren) zuvor folgendes gelesen hat:
Wer sich gegen ACTA ausspricht, der muss sich also in einem ersten Schritt bewusst machen, dass ACTA im Vergleich zur geltenden deutschen Rechtslage keine Verschärfung mehr mit sich bringt, weil entsprechende Regelungen in Deutschland – anders als in manchen anderen Ländern – längst vorhanden sind.
Quelle: Rechtsanwalt Thomas Stadler, Freising, Bayern, Fachanwalt für IT- Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
dann fragt man sich, ob man hier nicht wieder Gefahr läuft, einer uninformierten Hysterie auf dem Leim zu gehen. Nein, ACTA macht nichts schlimmer, es ist bereits so schlimm. Deshalb ist eine Demo gegen ACTA eigentlich eine Vergeudung von Energien, und wenn ich Verschwörungstheoretiker wäre würde ich sogar behaupten, sie ist eine Inszenierung des Staates, um hinterher mit Hinweis auf die bereits bestehende Rechtslage die Demo-Teilnehmer als begossene Pudel dastehen zu lassen.
Nachtrag für diejenigen, die zu faul sind, die Originalquelle "Ist die ACTA-Hysterie berechtigt?" bei www.internet-law.de nachzulesen:Andererseits sind damit aber Thesen, wie man sie im Piratenpad lesen kann, wonach ACTA ähnlich wie SOPA eine Internetzensur einführen, eine Strafbarkeit der Privatkopie begründen und neue Grenz- bzw. Zollbefugnisse schaffen würde, fast durchgehend falsch.
Die spezifisch das Internet betreffenden Regelungen finden sich in Art. 27 des Abkommens. Die dortigen Forderungen nach einem wirksamen strafrechtlichen und zvilrechtlichen Vorgehen gegen Rechtsverletzungen (siehe z.B. §§ 97 ff. UrhG und §§ 106 ff. UrhG), nach Auskunftsansprüchen gegen Provider (siehe: § 101 UrhG, § 19 MarkenG) und nach Rechtsvorschriften zum Schutz technischer Maßnahmen, also Kopierschutz (siehe: §§ 95 a ff. UrhG), sind im deutschen Recht allesamt bereits vorhanden. Auch Netzsperren oder ein Three-Strikes-Modell sieht ACTA, entgegen anderslautender Behauptungen, nicht vor. Auch die des öfteren aufgestellte Behauptung, ACTA würde Internet-Provider dazu verpflichten Online-Inhalte zu überwachen, findet im Vertragtext keine Stütze.
Die vorsätzliche Verletzung von Urheberrechten (§§ 106 ff. UrhG) und gewerblichen Schutzrechten (siehe z.B. §§ 143 ff. MarkenG) ist in Deutschland längst strafbar, auch wenn teilweise etwas anderes behauptet wird. Die Strafbarkeit der Verletzung von Urheberrechten ist nach deutschem Recht auch nicht auf eine gewerbsmäßige Rechtsverletzung beschränkt, diese ist vielmehr "nur" ein Strafschärfungsgrund.
Ein Recht auf Privatkopie im Wege des Filesharing gibt es nach deutschem Recht ohnehin nicht, was der Gesetzgeber in § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG noch ergänzend dadurch klargestellt hat, dass eine privilegierte Privatkopie ausscheidet, wenn eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Kopiervorlage verwendet wird.
Auch die Beschlagnahmebefugnisse des Zoll sind als sog. Grenzbeschlagnahme im deutschen Recht bereits umfassend geregelt. Hierzu empfehle ich die Lektüre der §§ 146 ff. MarkenG, 142a PatG oder 111b UrhG. Auch insoweit bingt ACTA nicht viel Neues.
Wie gesagt, die Freiheit, die hier verteidigt werden soll, gibt es bereits nicht mehr. Der Kampf für ein anderes Urheberrecht ist richtig, aber ACTA ist m.E. das falsche Objekt.