24.10.06

Die Verteidigung hat das Wort (2):


"Hohes Gericht, Herr Staatsanwalt, das einzige Beweismittel gegen meinen Mandanten sind diese Fotos aus dem Frühjahr 2003 aus Afghanistan. Mein Mandant ging davon aus, dass es sich um ein Opfer der Terrorherrschaft der Taliban handelte. Diese Gräueltaten wollte er dokumentieren, so wie damals nach dem 2.Weltkrieg die Gräueltaten der Nationalsozialisten von den Soldaten der Siegermächte dokumentiert wurden. Die Bundeswehr sieht sich hier nicht in der Tradition der Wehrmacht als kämpfende Truppe, sondern als Friedensmacht und aus dieser besonderen deutschen Verantwortung heraus handelte mein Mandant. Dass er an diesem Morgen vergessen hatte, seine Hose zu schließen, entdeckte er erst, als die Fotos entwickelt wurden. Dies war ihm so peinlich, dass er von seiner ursprünglichen Absicht, diese Dokumente der Verbrechen der Taliban seinen Vorgesetzten zu übergeben, Abstand nahm. Im übrigen ist der Vorwurf der Totenschändung absurd und lebensfremd, dürften doch andernfalls in deutschen Museen keine Mumien und Moorleichen ausgestellt werden, ja selbst die gute katholische Tradition der Beinkammern und der Reliquienverehrung wäre in Frage gestellt. Die Vorwurfe gegen meine Mandanten sind daher unhaltbar, sie sind vielmehr ein Beweis dafür, wie deutsche Politiker und Journalisten die hergebrachten moralischen Prinzipien der deutschen Leitkultur mit Füßen treten. Um selbst für 5 Minuten die Schlagzeilen zu beherrschen beschädigen sie Sitte und Anstand in Deutschland auf Jahre hinaus. Hierüber ist mein Mandant zutiefst empört, wie seine guten Absichten von Volksschädlingen aus egoistischen Gründen in ihr Gegenteil verkehrt werden. Auch der Vorwurf, durch diese Fotos die Sicherheit seiner Kameraden gefährdet zu haben ist unredlich, war es doch nicht meine Mandant, der diese Bilder zur Veröffentlichung brachte sondern die Bild-Zeitung. Wenn in der Bildredaktion etwas mehr Ehre und Anstand vorhanden wäre, hätte diese die Fotos nicht aus rein kommerziellen Erwägungen heraus veröffentlich, sondern vielmehr die zuständigen Stellen der Bundeswehr übergeben, damit diese hätten prüfen können, ob hier ein Dienstvergehen verliegt oder nicht. Selbstverständlich liegt keine Dienstvergehen meines Mandanten vor, aber dies ist zweifellos für Außenstehende nur schwerlich korrekt zu beurteilen. Hätte die Bild-Zeitung diesen Weg des Anstandes beschritten wäre nie eine Gefahr für unsere Soldaten an der Front entstanden. Doch die Bildzeitung hat sich unanständigerweise für eine Veröffentlichung entschieden und damit grob fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich die Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Diejenigen, die diese Veröffentlichung gegen den Willen meines Mandanten zu verantworten haben müssten daher auf den harten Bänken der Angeklagten sitzen. Im Namen des deutschen Volkes fordere ich daher Freispruch für meinen Mandanten!"

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